Honorar


 

 

Die Osteopathie ist eine Selbstzahler-Leistung.

 

Viele Gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Behandlungskosten für Osteopathie.

Informieren Sie sich diesbezüglich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung;

auch ob ein ärztliches Empfehlungsschreiben für Osteopathie notwendig ist.

Dies variiert von Versicherer zu Versicherer.                           

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Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder privat Zusatzversicherte bekommen im Rahmen ihres

Versicherungsvertrags die Kosten zum größten Teil erstattet.

 

Abgerechnet wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Fragen Sie ihre Krankenversicherung, ob auch sie die Kosten für osteopathische Behandlungen übernimmt.

 

Das Honorar beträgt -je nach Aufwand- für Osteopathie: 

  • Erwachsene 90 bis 110 € pro Behandlungstermin
  • Kinder für die Erstsitzung 80 bis 90 €, für Folgesitzungen 60 bis 85 € pro Behandlungstermin
  • Säuglinge und Kleinkinder für die Erstsitzung 80 € , für Folgesitzungen  60 bis 80 € pro Behandlungstermin                                                                               

Unabhängig des Erstattungsverhaltens von Krankenkassen und Beihilfestellen ist der Rechnungsbetrag

in vollem Umfang zu bezahlen.

 

 

Terminabsagen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es für die Organisation meiner Praxis wichtig ist, dass Sie bei Verhinderung Ihre Termine rechtzeitig absagen, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Später oder nicht abgesagte Termine, soweit wir sie nicht wieder vergeben können, muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen.